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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Hilfe zur Gesundheit beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
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+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
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Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.




[- Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation  



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Gebühren (Kosten)

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Bearbeitungsdauer
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]